Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland – Herausforderungen für polnische Arbeitgeber

Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland – Herausforderungen für polnische Arbeitgeber

Die Einführung der neuen Richtlinien (EU) bezüglich der Entsendung der Arbeitnehmern und Äderung der Einstellung der polnischen und deutschen Ämtern zur Ausstellung und Anerkennung der Sozialversicherungsdokumenten zwingt die polnischen Arbeitsgeber, die seine Mitarbeiter entsendet, zur Anpassung der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland.

Polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) prüft im Detail die Anträge auf die A1 – Bescheinigung als noch vor einigen Jahren. Polnische Arbeitsgeber, die einen Antrag auf A1 stellen, können jederzeit damit rechnen, dass ihr Antrag abgelehnt wird. Die Lage kann für polnische Arbeitgeber problematisch sein, weil die deutschen Auftragsgeber verlangen nicht nur A1 – Bescheinigung aber immer häufiger die Zahlung einer Rechnung von der Einreichung dieser Bescheinigung abhängen.

Andere deutschen Auftragsgeber gehen sogar noch einen Schritt weiter und verlangen von den polnischen Arbeitsgebern, die seine Mitarbeiter entsenden, nicht nur Beweise für die Zahlung der Renten-und-Sozialversicherung aber auch im Fall z.B. der Baubranche die Belege für die Registrierung bei SOKA-BAU.

Die gegenwärtigen rechtlichen Realität und die Einbringung von Dienstleistungen durch polnische Unternehmer in Deutschland zielen darauf ab, polnische Arbeitgeber mit den deutschen gleichzusetzen. Von polnischen Arbeitsgebern wird daher immer häufiger erwartet, dass sie die Dokumente vorlegen, die mit den Unterlagen des deutschen Arbeitgebers identisch sind. Das hat offensichtlich Auswirkungen auf die Kosten der polnischen Unternehmen, die Aufträge in Deutschland ausführen und auf die Notwendigkeit unter Berücksichtigung dieser Beschränkungen Tarife auszuhandeln.

Die Vernachlässigung der von der deutschen Seite erwarteten Registrierungspflichten führt immer häufiger dazu, dass die Zahlung der gesamten oder eines Teiles der Vergütung zurückgehalten wird. Darüber hinaus kann ein polnischer Arbeitgeber mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er die Registrierungspflicht nicht einhält.

Deutsch-Polnische Industrie und Handelskammer (AHK Polen)

Seit März 2019 ist Skorupiński sp. z o. o. offizielles Mitglied der AHK, d.h. der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer.

Die AHK Polen vertritt die Interessen von rund 1000 Mitgliedsunternehmen und setzt sich seit zwanzig Jahren für die Entwicklung der deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen ein. Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet: Einladungen zu zahlreichen Geschäftstreffen, Zugang zu wertvollen Informationen, Möglichkeiten, Ihr Unternehmen bei anderen Mitgliedern der Kammer bekannt zu machen und zahlreiche zusätzliche Dienstleistungen.

Die AHK bietet Hilfestellung bei Kontakten mit Unternehmen aus dem Handelsbereich auf dem deutschen und polnischen Markt. Dieser Kontakt beinhaltet u.a. den Zugang zu Informationen über die deutsche Wirtschaft, Marktanalysen, Hilfe bei der Gewinnung von Geschäftspartnern oder Kunden

Geschäfte machen angesichts der Krise

Die Situation, die sich im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie SARS-CoV-2 derzeit in unserem Land abspielt, stellt die Unternehmer vor eine große Herausforderung. Beschränkungen und Restriktionen haben die meisten Unternehmen betroffen, unabhängig von ihrer Größe und Branche. Unternehmensleiter müssen in einem sehr instabilen Umfeld operieren und sofortige strategische Entscheidungen treffen, die ihre Zukunft sowie die ihrer Lieben, ihrer Mitarbeiter, und Auftragnehmern  beeinflussen. 

Hilfe für Unternehmer

In Krisenzeiten, die durch die Epidemie der Covid-19-Krankheit verursacht wurden, bemüht sich unser Rechts- und Rechnungsbüro Maciej Skorupiński, seinen Kunden in dieser außergewöhnlich ungünstigen Situation zu helfen. Wir garantieren die steuerliche und rechtliche Betreuung durch unsere Experten, die sich der Herausforderungen, denen sich die Kunden in diesen schwierigen Zeiten stellen müssen, bestens bewusst sind. Wir sind ständig auf der Suche nach Informationen und analysieren Lösungen, die die polnische Regierung Unternehmern und ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Anti-Krisenschutz-Pakete anbietet. Unser Wissen

und wir setzen unsere Erfahrung ein, um die tägliche Arbeit unserer Kunden zu erleichtern. Wir helfen bei der Vorbereitung der Dokumente, die für die Beantragung verschiedener Arten von Zuschüssen und Finanzierungen erforderlich sind, um die Auswirkungen der Krise zu mildern. Wir beraten Sie und füllen Anträge auf Parkplatzbeihilfen sowie Befreiung und Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen aus. Wir helfen .

bei der Vorbereitung von Anträgen an die Arbeitsämter der Landkreise auf Kofinanzierung von Lohnkosten oder Kosten für den Betrieb eines Unternehmens. Die öffentlichen Hilfsfonds ermöglichen es vielen Unternehmern, diese ungünstige Zeit zu überleben, während sie auf das „Auftauen der Wirtschaft“ warten und zum normalen Funktionieren zurückkehren.

Änderungen in der Organisation aufgrund des Virus

Unsere Mitarbeiter kümmern sich nicht nur um die Vorbereitung von Dokumenten für die Behörden, sondern beraten auch bei der Optimierung von Prozessen, die es den Unternehmern ermöglichen, zu funktionieren

unter Bedingungen gemeinsamer Einschränkungen und der Notwendigkeit, aus der Ferne zu arbeiten. Wir werden die vorteilhafteste Umgestaltung des Systems des Unternehmens aufzeigen, um die Kosten für den Betrieb eines Unternehmens zu minimieren. In Zeiten der Wirtschaftskrise ist dies eine Schlüsselaktion, um die Liquidität zu erhalten und unter schwierigen Bedingungen zu überleben.

Alle oben genannten Aktivitäten werden mit dem Ziel durchgeführt, unsere Kunden zu unterstützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Angesichts der aktuellen Bedrohungen konzentrieren wir uns auf Telefon- und E-Mail-Kontakte sowie auf Telefonkonferenzen, dank derer alle wichtigen Angelegenheiten erledigt werden können, ohne das Büro oder die Wohnung zu verlassen.

 

Wir ermutigen Sie, Kontakt aufnehmen mit

Wie kann man mit Rechts- und Rechnungsbüro Maciej Skorupiński bei Buchhaltungs- und Rechtskosten sparen? Wie kann das Unternehmen auf die Auswirkungen der Pandemie im Jahr 2020 vorbereitet werden ?

Im Zeitalter der Coronavirus-Pandemie und der sich ständig ändernden wirtschaftlichen
Bedingungen sucht die Unternehmensleitung nach Möglichkeiten, die Kosten in den
Unternehmen zu optimieren. Die Reduzierung der Ausgaben in einer so schwierigen Zeit ist
eine der Möglichkeiten, die Krise zu bewältigen und die finanzielle Liquidität zu erhalten. In
diesem Text wird dargelegt, worin die Vorteile bestehen
Finden Sie heraus, was die externe Rechnungslegung für Ihr Unternehmen tun kann und wie
dadurch die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise verringert werden können. Finden
Sie heraus, was die externe Rechnungslegung für Ihr Unternehmen tun kann und auf wie
vielen Ebenen Sie Einsparungen und Verbesserungen erzielen können.
Das Outsourcing von Buchhaltungs-, Beratungs- und Rechtsdienstleistungen, die von
Rechts- und Rechnungsbüro Maciej Skorupiński von Poznań angeboten werden, ist nichts
anderes als die Bestellung von Buchhaltungs- und Rechtspflege über das Unternehmen und
der Verzicht auf interne Strukturen im Unternehmen, die zu hohe Kosten verursachen. Die
Auslagerung von Buchhaltungs- und Rechtsdienstleistungen bietet dem Unternehmer die
Möglichkeit, feste, niedrigere Kosten zu übernehmen, was das Verfahren der
Haushaltskontrolle erheblich erleichtert. Und was noch wichtiger ist: Ausgaben für die
externe Rechnungslegung sind zusätzlich von der Steuerbemessungsgrundlage
abzugsfähig.
Die Berechnungen zeigen, dass die Auslagerung von integrierten Dienstleistungen in den
Bereichen Buchhaltung, Steuer-, Rechts-, Personal- und Lohnberatung Einsparungen von
30% – 60% der Gesamtkosten für den Betrieb interner Abteilungen im Unternehmen
ermöglicht.
Zu den wichtigsten Kosten, die nach der Entscheidung für eine Auslagerung reduziert
werden können, gehören:

– Personalkosten
– Steuer + Sozialversicherungskosten
– Infrastrukturkosten
– Betriebskosten
– Logistikkosten
– Organisationskosten

Gegenwärtig werden die Dienstleistungen von Rechts- und Rechnungsbüro Maciej
Skorupiński erweitert. Neben dem typischen buchhalterischen und juristischen Outsourcing
und dank moderner Hilfsmittel bieten wir Unternehmern auch Unterstützung in
Verwaltungsabteilungen, Fakturierungsabteilungen, Zahlungsabteilungen, Implementierung
von Dokumentenumlaufsystemen, Inkasso oder Subventionen.
Nach der Entscheidung, die Buchhaltung an die Buchhaltungsstelle zu übertragen, legt der
Unternehmer zu Beginn individuelle Bedingungen der Zusammenarbeit fest. Der
Aufgabenbereich und die Regeln des Umlaufs von Buchhaltung, Personalwesen und
juristischer Dokumentation werden gemeinsam erarbeitet. Die Vergütung für die erbrachten
Dienstleistungen hängt von der Arbeitsbelastung und der Anzahl der Kundendokumente ab.
Darüber hinaus wird ein Unternehmer, der die Dienstleistungen des Rechts- und
Rechnungsbüros Maciej Skorupiński in Anspruch nimmt, durch die Einführung des

elektronischen Dokumentenumlaufs in seiner Firma einen ständigen Zugang zur
Dokumentation haben, was auch die Kosten des Unternehmens reduziert.